Katzenschutz Verordnung

Von Vorstand am 16.11.2023

Als Vorstand des Tierschutzvereins Ettlingen versorgen wir im Tierheim Ettlingen Jahr für Jahr eine steigende zweistellige Zahl an Katzen, die im Freigang ungewollt schwanger wurden, aufgefunden und ihre Halter nicht ermittelt werden konnten oder als ausgesetzte Kitten zu uns kommen.

In Baden-Württemberg ist gesetzlich geregelt, dass Städte, Gemeinden und Landkreise per Verordnung ein Stück weit in die Selbstbestimmung von Katzenhaltern eingreifen können, indem sie bestimmte Maßnahmen vorschreiben. Hiervon hat die Stadt Karlsruhe als eine von vielen Gemeinden im Land Gebrauch gemacht und eine Katzenschutz-Verordnung erlassen, die am 01. Januar 2024 in Kraft tritt und Besitzern von Freigänger-Katzen folgendes vorschreibt: Sie müssen ihre Tiere kastrieren, chippen und registrieren lassen. Letzteres meint, dass die Daten des Halters hinterlegt werden müssen, um eine Zuordnung zu erleichtern, wenn eine Katze aufgefunden wird.

Das halten wir für mehr als sinnvoll und würden uns wünschen, dass auch die anderen Städte und Gemeinden, wie z.B. auch Ettlingen, eine solche Verordnung erlässt. Wir unterstützen diesen Eingriff in die Selbstbestimmung der Halter freilaufender Katzen, weil damit schlichtweg das große Problem der unkontrollierten Vermehrung mit freilebenden Katzen und der dadurch entstehende Anstieg verwilderter Hauskatzen am ehesten in den Griff zu bekommen ist. 

Das kleine Ettlinger Tierheim hat schon zweistellige Zahlen im Jahr, Tendenz steigend, im Karlsruher Tierschutzverein ist es bereits eine dreistellige Menge von Fundkatzen, ebenfalls mehr werdend. Ohne Kastrationen kann die Population der freilebenden Katzen exponentiell ansteigen. Das erzeugt natürlich Arbeit und Kosten für Tierschutzvereine, Tierheime und die Stadt selbst. Weitaus schwerwiegender ist aber, dass die Population einiger einheimischer Tierarten, wie z.B. kleinerer Vögel, leidet, da durch die Vermehrung das Räuber-Beute-Verhältnis aus dem Gleichgewicht gerät. Und schließlich sind auch die Katzen selbst die Leidtragenden. Als domestizierte Haustiere sind Katzen oft nicht mehr in der Lage sich alleine um eine ausgewogene Ernährung zu kümmern, und sie sind bei vielen Krankheiten auf eine Behandlung durch Menschen angewiesen. In Karlsruhe hatten mehr als 75% der gefundenen Tiere Anzeichen auf Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen oder FIV, beides Krankheiten, die zwar nicht grundsätzlich tödlich, jedoch derzeit noch jeweils als unheilbar gelten. 

Eine Katzenschutzverordnung löst diese Probleme nicht direkt, hilft aber den Tierschützern sich besser um die freilebenden Katzen kümmern zu können. Das Kastrieren von Fundtieren wird erleichtert, da die vorher fällige, komplizierte Halter-Klärung ausbleibt. Zudem wird mehr Verantwortung auf die Halter übertragen, die so zur Behebung der Probleme beitragen. Bis es auch in Ettlingen und den umliegenden Gemeinden ähnliche Regelungen gibt, appellieren wir daher an die Eigenverantwortung der Halter, die wir hoffen, mit diesen Argumenten zu überzeugen.

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