Wie kann ein Tierheim denn einen Vermittlungsstopp verhängen? Ist es nicht seine Aufgabe, Tiere in neue Zuhause zu bringen?
Ja, natürlich. Aber vor allem zu Weihnachten und zu Ostern kommt es vermehrt vor, dass Tiere als gutgemeinte, aber vollkommen unüberlegte Geschenke unterm Weihnachtsbaum oder im Osterkörbchen landen. Statt dass sich die ganze Familie auf einen Neuzuwachs vorbereitet, überlegt, ob die Haltungsbedingungen geeignet sind und die Versorgung auch in Abwesenheit sichergestellt, ist die Freude beim Beschenkten über das Tier zwar zunächst sicher groß und weicht aber oft ganz schnell der Ernüchterung. So soll das aber nicht sein, denn wenn die Vermittlung nicht von Dauer ist, ist für das Tier nur unnötiger Stress entstanden.
Deshalb handeln wir nach dem Motto „Tiere sind Freunde, und Freunde verschenkt man nicht“ und haben wir jedes Jahr über Weihnachten und Ostern zumindest einen „Vermittlungsstop light“. Das bedeutet, dass wir in den Zeiträumen, die dazu verleiten könnten, ganz spontan ein Tier anzuschaffen, Interessensbekundungen gerne annehmen und auch Besuche mit Interessenten vereinbaren, unsere Schützlinge jedoch erst im Anschluss an diesen Zeitraum in das neue Zuhause ziehen lassen.
Damit vermeiden wir nicht nur Enttäuschungen, denn hier gibt es keine Umtauschgarantie, sondern auch für alle einen unglücklichen Start ins Miteinander, da sich der Trubel während der Festtage nicht zur ruhigen, vorsichtigen Eingewöhnung eines neuen Haustiers eignet. Ausnahmen – und hierfür steht das „light“ - sind laufende Vermittlungen und die einsamer Kleintiere, die vergesellschaftet werden können.