Topthema beim Tierschutz: die Kastrationspflicht bei Katzen

Von Vorstand am 18.08.2022

Immer wieder rufen Tierschutzverbände und -vereine dazu auf, die eigenen Stubentiger zum Kastrieren zu bringen und scheuen keine Mühen, streunende Katzen einzufangen, zu kastrieren und wieder laufen zu lassen.

Hat der stolze Katzenbesitzer denn die Pflicht sein Tier kastrieren zu lassen? Nein, hat er (leider) nicht. Es gibt zwar die sogenannte Kastrationspflicht. Sie gilt jedoch nicht flächendeckend in allen Bundesländern. Und selbst innerhalb der Länder ist es bereichsabhängig unterschiedlich geregelt. Weder der Tierschutzbund noch das Veterinäramt können handeln, wenn sie sich auf keine entsprechende Verordnung berufen können. Im Raum Ettlingen zum Beispiel müssen sich diese Stellen darauf beschränken, an die Vernunft der Katzenbesitzer zu appellieren. Warum tun sie dies jedoch mit viel Energie?

Das hat einen ernsthaften Hintergrund. Es geht nicht nur darum zu verhindern, dass Katzen sich in der freien Wildbahn unkontrolliert vermehren, in manchen Gärten und bei Vogelliebhabern nicht nur für Freude sorgen und oft mangelernährt und krank sind, weil sich niemand wirklich für sie verantwortlich fühlt. Es geht auch darum, dass Katzenbesitzer, die sich gegen die Kastration entscheiden, ihre unkastrierten Tiere sehr viel eher tödlich verlaufenden Krankheiten, wie FIV (Katzenaids), Leukose oder FIP aussetzen. Denn unkastrierte Katzen haben aufgrund ihres Paarungstriebes ein wesentlich größeres Revier und somit auch viel mehr Kontakt mit eventuell infizierten Artgenossen.


Deshalb appellieren wir an alle Katzenbesitzer und –besitzerinnen:
Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren! Bei Interesse finden Sie hierzu weitere Informationen unter: www.tierschutzbund.de.

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